Zusammenfassung: Fragestellung: Die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) und der Konsum psychoaktiver Substanzen treten bei Jugendlichen häufig gemeinsam auf. In den verfügbaren Leitlinien wird die Gruppe von Kindern und Jugendlichen mit ADHS und komorbider SUD nur wenig berücksichtigt. Methodik: Die Gemeinsame Suchtkommission der deutschen kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaft und Verbände hat eine Stellungnahme mit konkreten Behandlungsempfehlungen erarbeitet. Sie soll Orientierung im Sinne eines Best Practice-Vorgehens geben. Ergebnisse: Eine frühe Behandlung mit Stimulanzien bei Jugendlichen mit ADHS und SUD kann das Risiko für die spätere Entwicklung einer SUD verringern. Trotz ihrer nachweislichen Wirksamkeit muss ein mögliches Missbrauchspotenzial der Stimulanzien berücksichtigt werden. Um das Missbrauchspotenzial zu minimieren, werden lang wirkende bzw. retardierte Zubereitungsformen von Stimulanzien und Nicht-Stimulanzien empfohlen. Es ist wichtig, die spezifische SUD und deren Behandlung bei der Verschreibung von Stimulanzien zu berücksichtigen. Schlussfolgerungen: Trotz Bedenken wird der Einsatz von Stimulanzien bei Patienten mit komorbider ADHS und SUD grundsätzlich empfohlen, auch wenn in jedem Einzelfall eine sorgfältige Abwägung notwendig ist, da die Vorteile einer frühzeitigen gleichzeitigen Behandlung überwiegen. Zudem sind eine sorgfältige Überwachung und therapeutisches Monitoring unerlässlich.