Der Benzin‐ bzw. Trichloräthylen‐Gehalt extrahierter vegetabilischer Öle läß sich innerhalb von 15 Min. mit einer Erfassungsgrenze von 0.01% und einer für die Praxis völlig ausreichenden Genauigkeit dadurch bestimmen, daß man durch die zu untersuchende Ölprobe bei Raumtemperatur Luft leitet und die mit dem Lösungsmittel beladene Luft durch geeignete Dräger‐Prüfröhrchen, z. B. Kohlenwasserstoffröhrchen KW 2 oder Trichloräthylenröhrchen 10/a, führt. Die Länge der Verfärbungszone ist dem Lösungsmittel‐Gehalt des Öls direkt proportional.