“…dem Quartier) die Lebenschancen der Menschen mit Beeinträchtigung so beschreiben und bewerten zu können, dass Ansatzpunkte für den Prozess einer Entwicklung zur inklusiven Gesellschaft evident werden, wurde reflektiert und operationalisiert. In einem "funktional ausdifferenzierten, demokratischen Sozialstaat[s] wird deutlich, dass Inklusion kein ausschließliches Thema für oder über behinderte Menschen ist, sondern ein rechtlich gesichertes Prinzip der sozialen Einbeziehung der Bevölkerung" 29 in Form der Abkehr von rein maßnahmen-und institutionenbezogenem Denken und Handeln 30 . Das Gemeinwesen als "welcoming community" soll Zugehörigkeit aller garan-"Disability Mainstreaming" und Sozialraumorientierung tieren, auch der behinderten Menschen, aber zukünftig in neuer Form, also nicht mehr als ihre institutionelle Ausgrenzung in der Gesellschaft 31 Neue kommunale Ermöglichungsräume (als "enabling communities", befähigte und befähigende Gemeinschaften 35 ) zu realisieren, wird eine Aufgabe der kommenden Jahre sein 36 .…”
Section: üBerall -"Mainstreaming Disability" Als Entwicklungsprogramm Und -Methodeunclassified
“…Das immerhin bringt für die Kommunen im Rahmen ihrer Planungsverantwortung eine neue und nicht zu unterschätzende Vernetzungsaufgabe mit sich. 30 c) Quer liegende Direktiven und allgemeine Aufgaben Nicht zuletzt weil die Inklusion behinderter Menschen auf verfassungsrechtlichen und vor allem mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 31 auch auf völkerrechtlichen Direktiven beruht 32 , die noch im einzelnen Gegenstand der nachfolgenden Beiträge sein werden, ist der Blick über das Sozialrecht 33 hinaus zu weiten.…”
Section: B) Sozialraumorientierungunclassified
“…Derzeit gibt es bundesweit insgesamt etwa 340.000 Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung, die wohnbezogene Leistungen der Eingliederungshilfe 29 in Anspruch nehmen 30 . Dabei zeigt sich in den letzten zehn Jahren eine ungebrochen steigende Nachfrage 31 , deren Gründe vielfältig und regional unterschiedlich sind.…”
Section: Strukturelle Entwicklungen Der Wohnbezogenen Unterstützungunclassified
“…Die Gemeinden, Städte und Kreise sind der rechtlich und politisch vorgegebene Sozialraum oder sie definieren ihn 29 . Eine an der Inklusion in die örtliche Gemeinschaft und in allgemeine Lebenszusammenhänge orientierte Umsetzung des Rechts behinderter Menschen und eine entsprechende Behindertenpolitik müssen daher eine (Re-) Kommunalisierung der Behindertenpolitik diskutieren 30 .…”
Section: Teilhabeplanung Durch Städte Gemeinden Und Kreise 1 Kommunale Selbstverwaltungunclassified
“…dem Quartier) die Lebenschancen der Menschen mit Beeinträchtigung so beschreiben und bewerten zu können, dass Ansatzpunkte für den Prozess einer Entwicklung zur inklusiven Gesellschaft evident werden, wurde reflektiert und operationalisiert. In einem "funktional ausdifferenzierten, demokratischen Sozialstaat[s] wird deutlich, dass Inklusion kein ausschließliches Thema für oder über behinderte Menschen ist, sondern ein rechtlich gesichertes Prinzip der sozialen Einbeziehung der Bevölkerung" 29 in Form der Abkehr von rein maßnahmen-und institutionenbezogenem Denken und Handeln 30 . Das Gemeinwesen als "welcoming community" soll Zugehörigkeit aller garan-"Disability Mainstreaming" und Sozialraumorientierung tieren, auch der behinderten Menschen, aber zukünftig in neuer Form, also nicht mehr als ihre institutionelle Ausgrenzung in der Gesellschaft 31 Neue kommunale Ermöglichungsräume (als "enabling communities", befähigte und befähigende Gemeinschaften 35 ) zu realisieren, wird eine Aufgabe der kommenden Jahre sein 36 .…”
Section: üBerall -"Mainstreaming Disability" Als Entwicklungsprogramm Und -Methodeunclassified
“…Das immerhin bringt für die Kommunen im Rahmen ihrer Planungsverantwortung eine neue und nicht zu unterschätzende Vernetzungsaufgabe mit sich. 30 c) Quer liegende Direktiven und allgemeine Aufgaben Nicht zuletzt weil die Inklusion behinderter Menschen auf verfassungsrechtlichen und vor allem mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 31 auch auf völkerrechtlichen Direktiven beruht 32 , die noch im einzelnen Gegenstand der nachfolgenden Beiträge sein werden, ist der Blick über das Sozialrecht 33 hinaus zu weiten.…”
Section: B) Sozialraumorientierungunclassified
“…Derzeit gibt es bundesweit insgesamt etwa 340.000 Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung, die wohnbezogene Leistungen der Eingliederungshilfe 29 in Anspruch nehmen 30 . Dabei zeigt sich in den letzten zehn Jahren eine ungebrochen steigende Nachfrage 31 , deren Gründe vielfältig und regional unterschiedlich sind.…”
Section: Strukturelle Entwicklungen Der Wohnbezogenen Unterstützungunclassified
“…Die Gemeinden, Städte und Kreise sind der rechtlich und politisch vorgegebene Sozialraum oder sie definieren ihn 29 . Eine an der Inklusion in die örtliche Gemeinschaft und in allgemeine Lebenszusammenhänge orientierte Umsetzung des Rechts behinderter Menschen und eine entsprechende Behindertenpolitik müssen daher eine (Re-) Kommunalisierung der Behindertenpolitik diskutieren 30 .…”
Section: Teilhabeplanung Durch Städte Gemeinden Und Kreise 1 Kommunale Selbstverwaltungunclassified
ZusammenfassungInklusions- und Teilhabeforschung haben eine immer größere Bedeutung innerhalb und neben der Rehabilitations-, Versorgungs- und Public-Health-Forschung gewonnen. Da Inklusions- und Teilhabeforschung das emanzipatorische Ziel der Inklusion verfolgen und partizipativ ausgerichtete Forschungsmethoden nutzen, gewinnen sie für die Forschung zur Teilhabe am Arbeitsleben an Relevanz.
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