Zusammenfassung
Zusammenfassung
Aufgrund der vermehrten Zulassung von Hochpreistherapien ist die mit Einführung der nutzenbasierten Preisbildungin Deutschland vorgesehene Orientierung an Vergleichspreiskorridoren nicht mehr bzw. nur noch sehr eingeschränkt umsetzbar. Der Hintergrund dafür ist, dass diese neuartigen Therapien vielfach keine Vergleichsreferenzen im Markt haben. Diskutiert wird, ob die derzeitigen Preisbildungskriterien und -mechanismen ausreichen, um die Erstattung hochpreisiger Arzneimittel auch zukünftig in einem fairen Interessenausgleich sicherzustellen, oder ob es ergänzender Regulierungsansätze bedarf. Aus gesundheitsökonomischer Perspektive fehlt es vor allem an einer strukturierten Berücksichtigung ökonomischer Evidenz im Rahmen von Bewertung und Preisfindung neuer Arzneimittel. Zudem ist zu erwarten, dass sich die Preisbildung für neue Arzneimitteldurch adaptive Preisbildungsmodelle zukünftig stärker in Prozesse verschiebt, die den Verhandlungen nachgelagert sind, um neben der preis- insbesondere die mengenadjustierte Ausgabensteuerung zu ermöglichen. Damit eine solche mengenbezogene Preisadjustierung innerhalb der nutzenbasierten Preisbildungslogik, bestehend aus differenzierten Vergleichstherapien und Teilpopulationen, praktikabel und prozedural fair umsetzbar ist, bedarf es einer verbesserten Datenbasis.