Zur Problematisierung des Generationsbegriffs in der Migrationsforschung siehe Kapitel 4.1. 3 Mit »transnationalen sozialen Räumen« werden in der Migrationsforschung plurilokale Aktionsfelder von Personen »mit Migrationshintergrund« angesprochen, die mehr oder weniger zeitgleich wirksam sind und biografisch als zusammengehörig betrachtet werden. Der soziale Raum als verdichteter Kommunikations-und Interaktionszusammenhang besteht aus mehreren Schauplätzen, die institutionell völlig unterschiedlich strukturiert sind (Pries 2008). 4 Zur Gestalt des Samples sowie der Problematisierung und Definition von Begrifflichkeiten in der Fragestellung vgl. Kap. 4.1. Islam, Gender, Intersektionalität 7.2). Des Weiteren schlage ich anlehnend an Walgenbach (2012c, Gender als interdependente Kategorie) vor, Religion theoretisch als interdependente Kategorie zu denken. Eine solche Perspektive soll einen intersektionellen Blick auf religionswissenschaftliche Daten ermöglichen, der bspw. auf spezifische Erfahrungen religiöser Frauen in subalternen gesellschaftlichen Positionen fokussieren kann, ohne die damit einhergehenden komplexen Überlagerungen struktureller Dominanzverhältnisse zu unterschlagen. Mit einem Fazit und weiterführenden Forschungsdesideraten schliesse ich ab. An dieser Stelle noch eine Anmerkung zur Anonymisierung: Bei den verwendeten Namen der Frauen handelt es sich selbstverständlich um Pseudonyme. Um mögliche Rückschlüsse auf reale Personen zu vermeiden, wurden wenn möglich neben der Anonymisierung der Namen auch Anzahl von Geschwistern, Kindern sowie Berufsbezeichnungen von Interviewten und deren Eltern durch analoge Erwerbstätigkeiten verfremdet. Um im Hinblick auf die Struktur des Bildungssystems, der Bildungswege und Zugänge, aber auch hinsichtlich von Genderaspekten und gesellschaftlicher Positionierung grösstmögliche Analogien zwischen realen und anonymisierten Bildungsbiografien zu schaffen, wurde das Berufsberatungs-und Informationszentrum Bern (BIZ Bern) beigezogen. Abschliessend noch eine Bemerkung zu den Interviewstellen: Die Bezeichnungen hinter den Interviewstellen (z.B. A 51) beziehen sich auf die betreffenden Codierabschnitte in den MAXQDA-Dateien. Die direkten Zitate aus Interviews sind wörtlich in Standarddeutsch übersetzt, bis auf wenige kursiv geschriebene Mundartausdrücke, die sich schwer übersetzen liessen. Diese werden jeweils in einer Fussnote erklärt. 9 Zum ›Naming‹ der Debatte vgl. Fussnote 4. 2 Theoretische Rahmung 31 desrat, der sich jahrelang gegen entsprechende Vorstösse aus dem Parlament gewehrt hatte, musste das Tessiner Burkaverbot am 12. November 2014 zähneknirschend als »bundesrechtskonform« anerkennen (Bundesrat 2014), hielt jedoch in seiner Medienmitteilung fest, dass er ein solches Verbot wegen der geringen Anzahl Niqab tragender Frauen in der Schweiz nicht als sinnvoll erachte (ebd.). Das Gesetz ist seit dem 1. Juli 2016 in Kraft (Repubblica e Cantone Ticino 2016). Auch in anderen Kantonen sind zum Zeitpunkt der vorliegenden Untersuchung weitere ähnlich gelagerte Volksbegehren...