ZusammenfassungDas Nierenzellkarzinom ist der zweithäufigste bzw. dritthäufigste urologische maligne Tumor der Frau bzw. des Mannes mit einem Erkrankungsgipfel in der 7. Lebensdekade. Früh erkannt ist es gut heilbar, sofern der Tumor nicht metastasiert ist. Im Gegensatz zu früher ist bei lokal begrenzten Nierenzellkarzinomen die lokale Therapie (Teil-Entfernung/topische Energieapplikation wie Radio-Frequenz-Ablation oder Kryoablation) die leitliniengerechte operative Therapie, wobei je nach Expertise des Operateurs die minimalinvasive (laparoskopisch/roboterassistiert) oder offene Operation ihre Berechtigung haben. Die verschiedenen Leitlinien setzen hier unterschiedliche Akzente. Bei der individuellen Therapieentscheidung müssen aber insbesondere Alter und Komorbiditäten in die Überlegung einbezogen werden. Dies kann dazu führen, dass auch bei lokal begrenzten Tumoren aufgrund der geringen perioperativen Morbidität eine (minimalinvasive) radikale Nephrektomie an Stelle einer Teil-Nephrektomie zu empfehlen ist oder aber eine aktive Überwachungsstrategie die richtige Behandlungsoption darstellt, ohne die Lebenserwartung des Karzinomträgers zu kompromittieren. Höhergradige Tumoren hingegen sollen – vorausgesetzt es sind keine Metastasen nachweisbar – Indikation zur Nephrektomie sein, auch wenn z. B. Tumorthromben bis in den Vorhof reichen. Mögliche Komplikationen eines operativen Eingriffs sind in aller Regel selten und gut beherrschbar.