ZusammenfassungIn den Rettungsdienstgesetzen der Länder beschränken sich die Ausführungen bislang im Wesentlichen auf die Durchführung von Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sowie auf die Beförderung in ein geeignetes Krankenhaus. Der vorbeugende Brandschutz hingegen ist in den Feuerwehrgesetzen bzw. durch Rechtsverordnungen geregelt. Zunehmende Einsatzzahlen im Rettungsdienst und fehlende Einrichtungen der alternativen Versorgung begründen die Notwendigkeit eines vorbeugenden Rettungsdienstes. Hierunter werden alle Maßnahmen verstanden, die vor Eintritt eines Ereignisses stattfinden, um der Entstehung von Notfällen vorzubeugen. Im Ergebnis soll das Risiko eines Notfallereignisses, welches zum Notruf 112 führt, verringert werden oder das Auftreten verzögert werden. Der vorbeugende Rettungsdienst soll auch dazu beitragen, das Outcome der medizinischen Versorgung von Patientinnen und Patienten zu verbessern. Weiterhin soll es ermöglicht werden, Hilfesuchende frühzeitig einer geeigneten Versorgungsform zuzuführen.