“…Sowohl der Behandler als auch der Gutachter haben sich dabei an der Lehrmeinung zu orientieren. In vielen Lehrbü-chern wird gefordert, dass der unmittelbar epiperiostal und mitunter kranial der lingualen Knochenkante der Mandibula verlaufende N. lingualis [11,15] wäh-rend der operativen Weisheitszahnentfernung im Unterkiefer durch das Einsetzen eines Instruments zwischen die linguale Unterkieferkortikalis und das Mukoperiost vor Verletzungen durch abgleitende rotierende Instrumente geschützt werden muss [7,9,10,13,17,20,24,29]. Da auch Hinweise gegeben werden, dass der Einsatz eines solchen Instruments selbst zu einer Schädigung des Zungennervs führen kann, sind auch kontroverse Auffassungen über die Notwendigkeit von solchen Schutzmaßnah-men in der Literatur sowie Forensik vorhanden.…”