“…Dies wird, mit der Beschränkung auf die Zeit von der assyrischen Bedrohung bis zum Untergang Judas und Jerusalems, auch für Israel zutreffen, nicht zuletzt unter der Voraussetzung, daß in Verwaltungsfragen der mesopotamische Einfluß nachhaltiger als der ägyptische war. 80 Ohne Zweifel waren der oder die ‚Staatsschreiber' mit dem Schriftwesen der Kanzlei betraut, denn das konnte nur mit Hilfe von Fachleuten, die mit der Sprachform der Urkunden und anderer Verwaltungstexte vertraut waren, bewältigt werden. Aber selbst unter der Voraussetzung, daß dies zutrifft, kann sich im Alten Testament jene Tätigkeit nur gebrochen widerspiegeln, denn das ‚Biblisch-Hebräisch' ist keine Sprache, die vom 10. bis 6.…”