EinleitungDie Notwendigkeit der Entfernung intakter Marknägel nach knöcherner Heilung hat schon Gerhard Küntscher infrage gestellt [7]. Trotz der damit verbundenen Risiken werden Metallentfernungen häu-fig ohne zwingende Indikation auf Patientenwunsch hin durchgeführt [5,6]. Bereits die Entfernung intakter Nägel kann problematisch sein, etwa wenn Nageleintrittsstelle oder Verriegelungsschrauben knöchern überbaut sind, Knochen in das Implantat eingewachsen ist oder Implantatverbindungen sich nicht lösen lassen.