Die ausleerenden und ausleitenden Therapiemethoden gehörten über viele Jahrhunderte zu den Standardverfahren unserer traditionellen Medizin und wurden bis Mitte des 19. Jahrhunderts an unseren Universitäten gelehrt. Sie unterteilen sich in die blutentziehende Therapie (Aderlass, Schröpfen, Blutegel), die diaphoretische Therapie (Steigerung der Schweissabsonderung), die Derivation (Hautausleitung durch blasen-und pustelerzeugende Mittel, Rubefazientien), die diuretische Therapie (harntreibende Therapie), die emmenagoge Therapie (menstruationsfördernde Therapie), die emetische Therapie (induziertes Erbrechen) und die Purgation (Abführen). Bei der Behandlung mit ausleitenden Verfahren ist es wichtig, sich bei der Reizapplikation nach der individuellen Konstitution zu richten. Hier gilt die Arndt-Schulz’sche Regel: «Schwache Reize entfachen die Lebenstätigkeit, mittelstarke fördern sie, starke hemmen sie und stärkste heben sie auf.» Dies ist das bekannte Prinzip der dosisabhängigen Wirkungsumkehr, wie es häufig in der Medizin beobachtet werden kann. Die einfachen ausleerenden und ausleitenden Verfahren haben primär eine konstitutionsverbessernde Aufgabe. Zur Behandlung von Schmerzerkrankungen kommen vorrangig die blutentziehende Therapie, die diaphoretische Therapie und die Derivation zum Einsatz. Aus diesem Grund sollen im Folgenden der Aderlass, das Schröpfverfahren, die Blutegeltherapie, die diaphoretische Therapie sowie die Rubefazientien-, Kantharidenpflaster-und Baunscheidttherapie genauer erläutert werden.