Zusammenfassung
Hintergrund
Um die sowohl personal- als auch ressourcenintensive Versorgung verunfallter Patienten effizient zu gestalten, wurden in einigen Krankhäusern unterschiedliche Abstufungssysteme hinsichtlich der Schockraumalarmierung eingeführt. Ziel dieser Arbeit war es, an einem ÜTZ in Bayern das Konzept von Schockraum A und B hinsichtlich der Praktikabilität, Indikationsstellung und möglicher Komplikationen zu evaluieren.
Methodik
In einer retrospektiven Studie wurden Daten des Kollektivs von traumatischen Schockraumpatienten des Jahres 2020 erhoben. Die Zuteilung in A und B erfolgte durch den präklinischen Notarzt. Es wurden hierbei die Parameter ISS, GOS, Upgrade-Rate sowie die Indikationskriterien nach damals geltender S3-Leitlinie erhoben. Die statistischen Datenvergleiche erfolgten mittels t-Test, χ2 oder Mann-Whitney‑U Test.
Ergebnisse
Insgesamt erfüllten 879 Schockräume (A: 473, B: 406) die Einschlusskriterien. Hierbei zeigte sich bei den SR-A- eine Notarztbegleitung von 94,5 % gegenüber 48 % bei den SR-B-Zuweisungen. Neben einem signifikant niedrigeren ISS (4,1 vs. 13,9) wiesen die SR-B-Patienten zu 29,8 % keine in der S3-Leitlinie festgelegten Schockraumkriterien auf. Bei einer Upgrade-Rate von 4,9 % konnten die SR-B-Patienten zu 98 % in sehr gutem Zustand zügig entlassen werden (GOS von 4 oder 5).
Diskussion
Die vorgestellte Kategorisierung ist eine effektive und sichere Möglichkeit, die steigende Zahl der Schockraumalarmierungen ressourcenoptimiert zu bewältigen. Durch die verbesserten Alarmierungskriterien der neuen Leitlinie ist die Aufrechterhaltung dieser separaten Versorgungsstufen aber in Zukunft vermutlich nicht erforderlich.