Nachdem in den vorangegangenen beiden Kapiteln die Länderberichte für den US-amerikanischen und den deutschen BHR-Diskurs vorgestellt wurden, erfolgt in diesem Kapitel der Vergleich der beiden Diskurse sowie die Kontextualisierung der Vergleichsergebnisse. Zunächst zu nennen ist die ATS-Rechtsprechung, die zu den zentralen Themen des US-amerikanischen Literaturkorpus zählt, während diese wie auch die deliktische Haftung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen nach deutschem Recht in der deutschen Korpusliteratur weniger intensiv adressiert werden (A). Weder in der ATS-Rechtsprechung noch in der US-amerikanischen Korpusliteratur ist die ausdrückliche Auseinandersetzung und Arbeit mit dem Konzept der Völkerrechtssubjektivität die Regel, während die Definition von Völkerrechtssubjekten als Träger völkerrechtlicher Rechte und/oder Pflichten sowie die Einordnung privater Unternehmen als partielle Völkerrechtssubjekte in der deutschen Korpusliteratur sehr gängig sind (B). Bzgl. der Völkerrechtsbindung zeigen sich Unterschiede u. a. bzgl. der vorrangig adressierten Normen (Völkergewohnheitsrecht und -vertragsrecht) sowie bzgl. der Trennung zwischen lex lata und lex ferenda, auf die die deutsche Korpusliteratur ausdrücklich hinweist (C). Schließlich ist die Frage, inwieweit die Staaten verpflichtet sind, inländische Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette zu verpflichten, zwar ein in der deutschen, kaum aber in der US-amerikanischen Korpusliteratur aufgegriffenes Thema (D). Der letzte Abschnitt des Kapitels zeigt und erklärt, warum der deutsche Literaturkorpus eine insgesamt größere Einheitlichkeit als die methodisch wie inhaltlich vielfältigere US-amerikanische Literatur aufweist (E).