Mehr als 200 000 Todesfälle pro Jahr in der Bundesrepublik Deutschland sind bösartigen Neubildungen zuzurechnen, von denen die durch Arbeitsbedingungen verursachten und daher als Berufskrankheit (BK) anerkannten Fälle etwa 1 % ausmachen. Über beruflich verursachte Krebserkrankungen wird seit Jahren zunehmend diskutiert; auch kontrovers, da längst nicht alle Zusammenhänge und Ko-Kausalitäten bekannt sind. Daher muss berücksichtigt werden, dass das deutsche BK-Recht bis heute im Wesentlichen nur monokausale Ursachen anerkennt.Die Todesursache Krebs hat für die gesetzliche Unfallversicherung einen erheblichen Stellenwert, auch wenn von den Fallzahlen her von einer anderen Bedeutung als im Gesundheitswesen auszugehen ist. Nach einer Dokumentation des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) über das Berufskrankheitengeschehen waren im Jahre 2003 von 1980 Todesfällen infolge einer Berufserkrankung 1236 durch eine Krebserkrankung bedingt und anerkannt worden.In der Zeit von 1978 -2003 wurden insgesamt 25 729 beruflich bedingte Krebserkrankungen registriert, von denen 22 942 (91 %) Krebsfälle der Thoraxregion waren. Der Anteil der Karzinome an allen anerkannten Berufserkrankungen stieg in diesem Zeitraum von 0,7 auf 13,1 % [1]. Der deutliche Anstieg Anfang der 90er-Jahre ist in erster Linie auf die "Erkrankungen durch ionisierende Strahlen" als Folgen des Uranbergbaus und auf die Einführung des Faserjahrmodells zur Erfassung der Asbestfaserstaubexposition in das Berufskrankheitenrecht zurückzuführen.Derzeit sind in den verschiedenen Nachsorgesystemen der Berufsgenossenschaften mehr als 500 000 Personen registriert, die Expositionen mit inhalativen Schadstoffen erlitten haben. Etwa 400 000 davon waren Asbestfaserstäuben mit hoher fibrogener und karzinogener Potenz ausgesetzt. Da die Latenzzeit zwischen erster Exposition und Auftreten der malignen Erkrankung etwa 30 -50 Jahre dauern kann, der Gipfel des Asbestverbrauches in der BRD um 1975 lag und der Verbrauch erst seit 1993 verboten ist, müssen wir im nächsten und übernächsten Dezennium mit einer weiteren Zunahme der malignen Erkrankungen wie Lungenkarzinom und Mesotheliom rechnen. So wurden allein im Jahre 2004 842 Karzinome und 880 Mesotheliome als Folge einer Asbestfaserstaubexposition anerkannt sowie 181 Karzinomerkrankungen durch ionisierende Strahlung und 78 durch Quarzstaub [1, 2]. Die Diskussion um umweltbedingte Lungenerkankungen durch Feinstäube ist in vollem Gange. Die Alveolitis, die am Beginn der Parenchymreaktionen steht, erfordert sicherlich nicht den Einsatz radiologischer Verfahren am Anfang der Überwachungsket-te. Nicht jede Alveolitis geht in eine klinisch relevante Fibrose über, eine Zunahme der interstitiellen Lungenerkrankungen mit unterschiedlichster Ursache ist jedoch zu beobachten. Hinweise auf Lungenveränderungen durch Bio-Diesel wurden bereits veröffentlicht [3]. Die Früherkennung von Bronchialkarzinomen in Abhängigkeit von den inhalativen Rauchgewohnheiten wird in randomisierten Studien weltweit vorangetrieben [4].