Die Regulierung von Sexarbeit/Prostitution ist in Deutschland Gegenstand einer fortwährenden, jüngst wieder lauter werdenden politischen Debatte. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive ist bei der Bewertung unterschiedlicher Regelungsansätze das Verständnis von personaler und sexueller Autonomie zentral. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Inhalt und Umfang der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts hat sich dahin entwickelt, die Selbstverfügungsbefugnis des Menschen stärker zu gewichten und sich verstärkt an personalen Autonomiemodellen zu orientieren. Die feministische Philosophie und Rechtswissenschaft haben Autonomiekonzepte erarbeitet, die den Fokus auf das Verhältnis von Freiheit, Würde und Gleichheit richten und betonen, dass Autonomie in Relation zu inneren, äußeren und strukturellen Faktoren steht und sich entfaltet. Die rechtliche Regulierung von Sexarbeit/Prostitution muss den Maßstäben der Grundrechte unter Berücksichtigung des Spannungsfeldes von Freiheit, Würde und Gleichheit gerecht werden. Der Beitrag beleuchtet exemplarisch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Sperrgebietsverordnungen und unterzieht diese einer kritischen Neufassung („Feminist Rewriting“).