Zusammenfassung
Einleitung Eine Verschärfung des Strafgesetzbuches im Juli 2021 hat den Handel mit und Besitz von
Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild in Deutschland unter Strafe gestellt. Neben moralischen Gründen
steht die Befürchtung im Raum, dass sexuelle Handlungen mit Kindern durch das Angebot jener Puppen
normalisiert oder sogar eingeübt werden könnten, was zu vermehrter sexualisierter Gewalt an Kindern
führen könnte. Empirische Daten für diese Annahme fehlen.
Forschungsziele Die vorliegende Arbeit hat einerseits zum Ziel, die Debatte um Sexpuppen mit
kindlichem Erscheinungsbild darzustellen und andererseits die berichteten Konsequenzen des Verbots von
Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild für die Betroffenen zu dokumentieren.
Methoden Die schriftlichen Aussagen von N = 40 betroffenen Personen des Verbots von
Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild, die durch eine offene Frage eines Online-Surveys erhoben
wurde, wurden hinsichtlich der berichteten Konsequenzen analysiert.
Ergebnisse Am häufigsten nannten die Nutzer*innen (negative) Auswirkungen auf ihre (psychische)
Gesundheit. Darüber hinaus wurden eine erhöhte Unsicherheit sowie eine empfundene Diskriminierung durch
die Gesellschaft bzw. Politik berichtet. Die Teilnehmer*innen berichteten von einer Zunahme
problematischer Verhaltensweisen, wie z. B. dem erneuten Anschauen von Missbrauchsabbildungen, und davon,
dass für sie eine Möglichkeit weggefallen sei, Sexualität legal auszuleben.
Schlussfolgerung Aus Sicht der Betroffenen wirkt sich das Verbot von Kindersexpuppen negativ auf
ihr Leben und das Risiko für sexualisierte Gewalt gegen Kinder aus. Die vorliegenden Daten liefern keine
Hinweise darauf, dass die Gesetzesverschärfung dem Schutz von Kindern dient, auch wenn das Studiendesign
diesbezüglich Grenzen aufweist.