Der Schutzgegenstand personenbezogener Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DS-GVO wird auf den Schutz der kontext-spezifischen personalen Identitäten erweitert. In Anbetracht der gleichzeitigen Realisierung etwa der kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Identität bedarf es eines spiegelbildlichen Identitätsschutzes aus dem offline-Kontext für den online-Kontext. Dies verlangt die spieltheoretisch begründete Verhandlungsfähigkeit der Bilder personaler Identitäten, damit sich der Selbstdatenschutz mit einem Mediationsagenten wirksam ausüben lässt. Demnach sollte ein iteratives „identity management by design“ zur technischen Gestaltungsanforderung werden, um dem Prinzip einer verhandlungsfähigen personalen Identität im Online-Kontext gerecht zu werden.