2013
DOI: 10.1007/s15202-013-0402-5
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Striktes Befolgen von Leitlinien schützt nicht in jedem Fall vor Haftung

Abstract: Ärztliches Handeln wird heute zunehmend kritisch hinterfragt, was sich auch in der Gesetzgebung niederschlägt, wie etwa bei dem kürzlich verabschiedeten "Patientenrechtegesetz" [1]. Insgesamt sind Arztfehler in der Epilepsie-Behandlung im Vergleich zu anderen Disziplinen aber selten. Wird ein Behandlungsfehler vermutet, emp ehlt es sich, mit der zuständigen Schlichtungsstelle zusammenzuarbeiten, da dadurch häu g gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können. Bei der Aufklärung liegt die objektive B… Show more

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