ZusammenfassungIn Deutschland gibt es keine krankenhauseinheitlichen Standards zur transparenten Berechnung des ärztlichen Personalbedarfs in den Kliniken. Dies trifft in besonderem Maße auf die ambulanten Leistungen zu.Die ALGK führte vom 21. März bis zum 01. Mai 2024 eine Mitgliederbefragung über den Link https://de.surveymonkey.com/r/H7TTJYZ durch. Hierbei wurden 400 Mitglieder per E-Mail angeschrieben. Die 119 außerordentlichen Mitglieder, die ihre berufliche Tätigkeit beendet hatten, wurden nicht berücksichtigt.Die Rücklaufquote war 24%. 37% repräsentierten Grund- und Regelversorger, 47% Schwerpunktversorger und 16% Maximalversorger. Kommunale Krankenhäuser waren mit 42%, konfessionelle Träger mit 34% und private Träger mit 24% vertreten. 7% der Häuser hatten weniger als 200 Betten, 28% 200 bis 400 Betten, 37% 400 bis 600 Betten, 15% 600 bis 800 Betten und 13% mehr als 800 Betten. In 15% wurden jährlich bis 1500 Patienten, in 13% bis 2500 Patienten, in je 22% bis 3000 bzw. 4000 Patienten, in 16% bis 5000 Patienten und in 12% mehr als 5000 Patienten pro Jahr versorgt. Der mittlere Casemix war 2373 ± 999 und der Casemix-Index 0,70 ± 0,11. Im Mittel waren 17,6 ± 7,6 Arztstellen vorhanden und ein Assistenzarzt versorgte 14 ± 2,7 Patienten pro Tag. Eine transparente Personalberechnung war in 56% der Abteilungen bzw. Kliniken nicht vorhanden, in 82% erfolgte keine innerbetriebliche Leistungsverrechnung bzw. Kostendeckungsrechnung, in 54% erfolgte keine Rückmeldung der ambulanten Leistungen von der Verwaltung, in 93% bestand keine transparente Arztstellenberechnung anhand der ambulanten Leistungen, in 97% wurden die Ausbildung und Weiterbildung der jungen Kolleginnen und Kollegen bei der Stellenberechnung nicht berücksichtigt, in 75% war für die leitenden Gastroenterologen*innen bezüglich der ambulanten Leistungen kein kommunizierter und für sie erkennbarer strategischer Plan durch den Krankenhausträger erkennbar. 49% der Befragten befürchteten, dass Ihr Krankenhausträger die Umstrukturierungen im Gesundheitswesen mit Ambulantisierung, Zentralisierung, Mindestmengenerfüllung nicht bewältigt und sogar in seiner Existenz bedroht ist.Eine transparente Stellenberechnung bzw. Kommunikation über die stationären und ambulanten gastroenterologischen Leistungen bzw. die strategischen Ziele im Rahmen der Gesundheitsstrukturreform sind in deutschen Krankenhäusern sehr lückenhaft. Dies führt zur Verunsicherung und Existenzängsten in hohem Maße.