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Zusammenfassung Hintergrund Ungefähr 18% der Weltbevölkerung sind tätowiert – besonders bei (jüngeren) Frauen sind permanente Tattoos und Permanent Make-up beliebt. Seit Januar 2022 müssen Tätowierfarben die Vorgaben des Tattoo-spezifischen Beschränkungseintrags in der EU-REACH-Verordnung einhalten. Dieser Artikel analysiert die Folgen am Markt aus allergologischer Sicht. Material und Methoden Recherche zu Inhaltsstoffen und Rechtsvorschriften im Bereich von permanenten Tätowierungen in Pubmed, Fachbüchern, auf einschlägigen Webseiten, beim World Congress of Tattoo and Pigment Research 2023 und in einem Tattoo-Studio. Ergebnisse Der Tattoo-spezifische Beschränkungseintrag in der EU-REACH-Verordnung legt Grenzwerte für Chemikalien fest, die gemäß EU-CLP-Verordnung harmonisiert als krebserzeugende, mutagene, reproduktionstoxische, hautsensibilisierende oder hautreizende Substanzen eingestuft wurden. Außerdem dürfen bekannte Stoffe, die in den Anhängen II und IV der EU-Kosmetikverordnung gelistet sind, nur noch sehr begrenzt in Tätowierfarben eingesetzt werden. Auf der einen Seite können Kontrollbehörden durch diese Grenzwerte die Einhaltung der gültigen Rechtsvorschriften für Tätowiermittel besser kontrollieren. Auf der anderen Seite wurden diese Grenzwerte teilweise ohne wissenschaftliche Evidenz für eine Gefährdung festgelegt. Es ist bislang unklar, inwiefern sich bspw. das Sensibilisierungspotenzial von Kontaktallergenen durch die dermale Applikation beim Tätowiervorgang ändert.Seit Inkrafttreten der erweiterten EU-REACH-Verordnung werden viele Substanzen eingesetzt, die im Tattoo-Bereich bisher nicht in Erscheinung getreten sind und problematisch sein könnten. Beispiele sind Pigment Blau 61 und Pigment Gelb 155, die entweder Anilin oder p-Phenylendiamin enthalten. Der Einsatz von Kolophonium und von Formaldehydabspaltern wurde durch die Festsetzung von niedrigen Grenzwerten de facto verboten. Der Grenzwert für Aldehyde ist technisch im Moment nicht erreichbar und erschwert die Herstellung steriler, REACH-konformer Tätowierfarben. Durch die Verknüpfung zur EU-CLP-Verordnung können bestimmte Konservierungsmittel, die eigentlich ein vielsprechendes toxikologisches Profil aufweisen, in Zukunft nicht (mehr) eingesetzt werden. Fazit In Zukunft gilt es, Datenlücken mit In-vitro-Labormethoden und klinisch-epidemiologischen Daten zu schließen und auf dieser Basis regulatorische Vorgaben anzupassen. Dem Allergen-Monitoring, z.B. im Rahmen der IVDK Tattoo Studie 2.0, kommt dabei eine Schlüsselstellung zu. Epikutantestempfehlungen sollten kontinuierlich an Änderungen auf dem Tätowierfarbenmarkt angepasst werden.
Zusammenfassung Hintergrund Ungefähr 18% der Weltbevölkerung sind tätowiert – besonders bei (jüngeren) Frauen sind permanente Tattoos und Permanent Make-up beliebt. Seit Januar 2022 müssen Tätowierfarben die Vorgaben des Tattoo-spezifischen Beschränkungseintrags in der EU-REACH-Verordnung einhalten. Dieser Artikel analysiert die Folgen am Markt aus allergologischer Sicht. Material und Methoden Recherche zu Inhaltsstoffen und Rechtsvorschriften im Bereich von permanenten Tätowierungen in Pubmed, Fachbüchern, auf einschlägigen Webseiten, beim World Congress of Tattoo and Pigment Research 2023 und in einem Tattoo-Studio. Ergebnisse Der Tattoo-spezifische Beschränkungseintrag in der EU-REACH-Verordnung legt Grenzwerte für Chemikalien fest, die gemäß EU-CLP-Verordnung harmonisiert als krebserzeugende, mutagene, reproduktionstoxische, hautsensibilisierende oder hautreizende Substanzen eingestuft wurden. Außerdem dürfen bekannte Stoffe, die in den Anhängen II und IV der EU-Kosmetikverordnung gelistet sind, nur noch sehr begrenzt in Tätowierfarben eingesetzt werden. Auf der einen Seite können Kontrollbehörden durch diese Grenzwerte die Einhaltung der gültigen Rechtsvorschriften für Tätowiermittel besser kontrollieren. Auf der anderen Seite wurden diese Grenzwerte teilweise ohne wissenschaftliche Evidenz für eine Gefährdung festgelegt. Es ist bislang unklar, inwiefern sich bspw. das Sensibilisierungspotenzial von Kontaktallergenen durch die dermale Applikation beim Tätowiervorgang ändert.Seit Inkrafttreten der erweiterten EU-REACH-Verordnung werden viele Substanzen eingesetzt, die im Tattoo-Bereich bisher nicht in Erscheinung getreten sind und problematisch sein könnten. Beispiele sind Pigment Blau 61 und Pigment Gelb 155, die entweder Anilin oder p-Phenylendiamin enthalten. Der Einsatz von Kolophonium und von Formaldehydabspaltern wurde durch die Festsetzung von niedrigen Grenzwerten de facto verboten. Der Grenzwert für Aldehyde ist technisch im Moment nicht erreichbar und erschwert die Herstellung steriler, REACH-konformer Tätowierfarben. Durch die Verknüpfung zur EU-CLP-Verordnung können bestimmte Konservierungsmittel, die eigentlich ein vielsprechendes toxikologisches Profil aufweisen, in Zukunft nicht (mehr) eingesetzt werden. Fazit In Zukunft gilt es, Datenlücken mit In-vitro-Labormethoden und klinisch-epidemiologischen Daten zu schließen und auf dieser Basis regulatorische Vorgaben anzupassen. Dem Allergen-Monitoring, z.B. im Rahmen der IVDK Tattoo Studie 2.0, kommt dabei eine Schlüsselstellung zu. Epikutantestempfehlungen sollten kontinuierlich an Änderungen auf dem Tätowierfarbenmarkt angepasst werden.
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