ZusammenfassungDie Unternehmen der digitalen Wirtschaft werden verdächtigt, zu wenig Steuern zu zahlen. Auf Dauer muss beides nicht so bleiben. Schließlich haben kleine Länder einen starken Anreiz, den Import digitaler Unternehmensleistungen – anders als den Import von Kapital – unilateral zu besteuern. Daher besteht vielmehr die Gefahr, dass es ohne internationale Vereinbarungen längerfristig zu einer Doppelbesteuerung von digitalen F&E-Aktivitäten kommt. Dagegen spricht allenfalls die begründete Erwartung, dass die Exportländer im eigenen Interesse einer internationalen Steuerrechtsordnung zustimmen, die die Teilung des Gewinns aus digitalen Unternehmensleistungen zur Regel macht. Eine solche Gewinnteilung lässt sich auch mit einer normativen Analyse zwischenstaatlicher Steuergerechtigkeit rechtfertigen. Derartige theoretische Erkenntnisse ermöglichen es, die jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission zur fairen Besteuerung der digitalen Wirtschaft einzuordnen.