ZusammenfassungDie zunehmende ökonomische Einflussnahme auf die Versorgung von Patienten
hat nicht zuletzt durch die politisch gewollte Ambulantisierung von operativen
Behandlungen aktuell einen Höhepunkt erreicht. Das im Jahr 2022
veröffentlichte Gutachten des IGES-Institutes hat in dieser Hinsicht
einen wichtigen Beitrag geleistet. Im Vorwege der Veröffentlichung
herrschten zum Teil erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich des Inhaltes dieses
Gutachtens. Dies war nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass die
medizinischen Fachgesellschaften, vertreten durch die AWMF, im Rahmen der
Erstellung dieses Gutachtens nur teilweise eingebunden waren. Dennoch zeigten
sich nach Veröffentlichung dieses Gutachtens teilweise
begrüßenswerte Ansätze. Einerseits findet sich eine
relativ hohe Zahl von Leistungen, die Krankenhäuser
gemäß den Empfehlungen zukünftig auch ambulant erbringen
können. Diese resultiert aus einem sogenannten potenzialorientierten
Ansatz der Gutachter. Maßgeblich war, dass Möglichkeiten
für eine ambulante Durchführung bestehen. Da bei diesem Ansatz
auch nach Ansicht der Gutachter die Gefahr besteht, „über das
Ziel hinaus“ zu schießen, wurden sogenannte
„Kontextfaktoren“ definiert, die erfüllt sein sollten,
damit ein Eingriff dann auch tatsächlich ambulant erbracht werden kann.
Diese Kontextfaktoren berücksichtigen sehr viel detaillierter die
Gesamtumstände des jeweiligen Falles als das frühere G-AEP
(German Appropriateness Evaluation Protocol), insbesondere was die
Berücksichtigung der perioperativen Infrastruktur ebenso wie die
individuelle Situation des einzelnen Patienten anbelangt. Leider musste man
feststellen, dass bei der Umsetzung der Empfehlungen dieses Gutachtens in eine
Neufassung des Vertrages zum ambulanten Operieren nach §115b SGB V
(AOP-Vertrag) weit überwiegend nur die Punkte des Gutachtens, die eine
Ausweitung des ambulanten Operierens forderten, in dem neuen AOP-Vertrag
umgesetzt worden sind. Insbesondere die aus medizinischer Sicht wichtigen
Aspekte für eine patientenindividuelle Anpassung der ambulanten
Leistungserbringung (z. B. hohes Alter, Frailty, Begleiterkrankungen)
wurden ebenso wie die wichtigen Strukturvoraussetzungen für die
ambulante postoperative Betreuung bestenfalls rudimentär in den neuen
AOP-Vertrag mit aufgenommen. Aus diesem Grunde sah die Deutsche Gesellschaft
für Handchirurgie sich genötigt, ihren Mitgliedern eine
Empfehlung an die Hand zu geben, welche medizinischen Aspekte insbesondere bei
der Durchführung handchirurgischer Operationen Berücksichtigung
finden müssen, um auch bei ambulanter Leistungserbringung ein
Höchstmaß an Sicherheit für die uns anvertrauten
Patienten zu garantieren. Es wurde eine Expertengruppe aus erfahrenen
Handchirurginnen und Handchirurgen sowie Handtherapeuten gebildet, die an
Krankenhäusern jeder Versorgungsstufe und als niedergelassene Operateure
tätig sind, um gemeinsam konsentierte Handlungsempfehlungen zu
formulieren.