Zusammenfassung
Hintergrund
Die Diskussion über die Durchführung und Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen flammt in Deutschland immer wieder auf. Die überwiegende Anzahl aller Schwangerschaftsabbrüche erfolgt unter Beachtung der Beratungsregelung vor der abgeschlossenen 12. Schwangerschaftswoche (SSW) post conceptionem (p. c.). Ein Schwangerschaftsabbruch aus maternaler Indikation erfolgt meist erst nach der 12. SSW als sogenannter später Schwangerschaftsabbruch. Dieser stellt für Eltern und Beteiligte verschiedener beruflicher Disziplinen ein ethisches Dilemma dar. Besonders belastend sind Abbrüche jenseits von 22 SSW p. c., bei denen häufig vor Geburtseinleitung ein Fetozid durchgeführt wird. Der Gesetzgeber hat die juristischen Grundzüge des Schwangerschaftsabbruchs vorgegeben, wobei länderspezifische Unterschiede beachtet werden müssen. Die praktische Umsetzung stellt die Mitarbeiter der durchführenden Kliniken vor vielschichtige Herausforderungen.
Ziel der Arbeit
Die Publikation beschreibt die transparente Organisation erforderlicher Abläufe eines späten Schwangerschaftsabbruchs aus maternaler Indikation unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben, wobei gleichzeitig der sensible, fürsorgliche Umgang mit Betroffenen gewährleistet werden muss. Das Ergebnis der Zusammenarbeit von Gynäkolog/Innen, Beteiligten der Pflege und Hebammen, Kolleg/Innen der Rechtsmedizin und Pathologie, dem Standesamt, der Kriminalpolizei sowie der Staatsanwaltschaft Freiburg im Breisgau soll bundesweit geburtshilflich tätigen Kliniken als Anregung dienen, eine analoge praxisnahe Verfahrensleitlinie unter Wahrung der rechtlich geltenden Vorschriften im Umgang mit späten Schwangerschaftsabbrüchen zu entwickeln.