Ultraviolette (UV-)Strahlung ist aller Wahrscheinlichkeit nach ein treibender Faktor für die Entstehung von Hauttumoren und die Progression von aktinischer Keratose zum Plattenepithelkarzinom. Lichtbedingte Schädigungen treten auf vielen verschiedenen Ebenen auf. UV-Strahlen verursachen Schäden an zahlreichen Zellbestandteilen - darunter Lipide, Proteine und DNA -, die wahrscheinlich allesamt zu UV-bedingtem Hautkrebs beitragen. Zwei biologische Ereignisse, die letztlich durch eine solche Lichtschädigung hervorgerufen werden, sind Mutationen in den Genen, die für die Steuerung der Zellteilung, -differenzierung und -wanderung verantwortlich sind, sowie Immunsuppression. Wenn lichtbedingte DNA-Schäden vor der Zellteilung nicht repariert werden, kann dies zum Einbau eines fehlerhaften Nukleotids in neu synthetisierte DNA führen. Mutationen in kritischen Genen tragen zur Karzinogenese bei. Eine lichtbedingte Schädigung von Proteinen, die z.B. an der DNA-Reparatur beteiligt sind, oder von Proteinen oder Lipiden, die an zellulärer Signalübermittlung partizipieren, kann diese Reparaturmechanismen behindern und zur Mutagenese beitragen. Mutationen in Schlüsselgenen wie TP53, BRM, PTCH1 oder HRAS können zur kutanen Karzinogenese beitragen. Durch UV-Strahlung wird auch die Immunabwehr beeinträchtigt. Lichtbedingte Schädigungen von DNA und Signallipiden sowie andere molekulare Veränderungen sind schädlich für wichtige Zellen der Immunregulation. Lichtgeschädigte dendritische Zellen und Mastzellen mit verändertem Verhalten führen zur Aktivierung von regulatorischen T- und B-Zellen; diese unterdrücken die Immunreaktion auf die Proteinprodukte UV-mutierter Gene. Dadurch kann das Immunsystem seine Schutzfunktion, mutierte Zellen zu zerstören, nicht mehr ausüben, und die transformierten Zellen können zu Hautkrebs progredieren. UV-Strahlung scheint bei jedem dieser Schritte eine zentrale Rolle zu spielen, daher sind Anzeichen lichtbedingter Schädigungen als Vorboten der Entstehung von Hautkrebs aufzufassen.