ZusammenfassungIn der öffentlichen Wahrnehmung wird weithin davon ausgegangen, dass der Staat für die Sicherheit zuständig ist. In der Praxis aber beobachtet man eine Kombination aus staatlicher und privater Sicherheitsverantwortung. In dem vorliegenden Beitrag wird aus institutionenökonomischer Perspektive eine normative Begründung für die Verantwortungszuweisung zwischen drei Akteursgruppen vorgestellt: dem Staat, den private Haushalten bzw. Unternehmen sowie den privaten Sicherheitsdienstleistern. Konzeptionelle Grundlage ist dabei die bekannte Unterscheidung von Bereitstellung und Herstellung vor dem Hintergrund der Annahme, dass die Debatte um die „Privatisierung von Sicherheit“ nur mit Hilfe dieser Unterscheidung sachlich geführt werden kann. Zudem wird in dem Beitrag das Problem der Repressivität als Besonderheit von Schutzleistungen mehr Aufmerksamkeit zuteil, als es bislang in der sicherheitsökonomischen Literatur der Fall ist.