“…Um die Person aus dem Ereignis zu beschreiben gibt es in China den Begriff des "relativen Prominenten" 459 oder "unfreiwilligen Prominenten" 460 �Wie in Deutschland ist sie bekannt geworden, entweder weil sie einem Ereignis bezüglich ist, das das öffentliche Interesse aufgeweckt hat, 461 oder weil ihr Verhalten selbst zu einem Ereignis führt� Ihre Bekanntschaft beschränkt sich jedoch auf eine bestimmte Zeit oder einen bestimmten Ort� 462 Es herrscht in chinesischer Literatur auch die Meinung, dass die Persönlichkeitsrechte der "unfreiwilligen Prominenten" einigermaßen beschränkt werden sollen, weil sie tatsächlich Verbindung mit dem öffentlichen sozialen Leben geschlossen haben und Objekt des öffentlichen Interesses geworden sind� 463 Der wirkliche Wille der Personen, ob sie bewusst an dem Ereignis teilnehmen wollten, spielt hier keine Rolle�…”