Zusammenfassung Der Begriff Leiden ist in der Medizin und in der Bioethik bisher kaum reflektiert und dahingehend in normativer Hinsicht wenig bestimmt. Dennoch bildet das Leiden an einer Unfruchtbarkeit den Ausgangspunkt für die medizintechnischen Interventionen der assistierten reproduktionsmedizinischen Behandlung. Dabei wird implizit angenommen, dass der unerfüllte Kinderwunsch ein Leiden ist. Ob der unerfüllte Kinderwunsch allerdings ein Leiden darstellt, ist bisher nicht eindeutig geklärt worden. Ziel dieses Beitrages ist es, die Annahme, dass es sich beim unerfüllten Kinderwunsch um ein Leiden handelt, zu überprüfen. Anhand der Darstellung einiger gängiger Leidenskonzeptionen werden Merkmale von Leiden herausgearbeitet, die als treffende Grundannahmen für eine Leidensbestimmung gelten können. Es wird sich zeigen, dass der unerfüllte Kinderwunsch, entsprechend der Leidenskonzeptionen, als ein Leiden angesehen werden sollte, und ihm somit ein normativer Stellenwert zukommt. In einem weiteren Schritt ist zu klären, ob das Leiden an einem unerfüllten Kinderwunsch als ein Rechtfertigungsgrund für reproduktionsmedizinische Interventionen gelten kann. Dafür wird zum einen der Stellenwert von Leiden, als eine anthropologische Grundbedingung, im Zusammenhang mit dem Leidenslinderungsauftrag der Medizin diskutiert. Zum anderen werden die Risiken der reproduktionsmedizinischen Therapien sowie deren Bedeutung als Gesundheitsressourcen erörtert. Dabei wird deutlich, dass Leiden an einem unerfüllten Kinderwunsch immer ein psychosomatischer Komplex ist. Nur unter Berücksichtigung der