Zusammenfassung: Der Röntgen-Leitfaden (2018) stellt als Weiterentwicklung seit 1993, 2002 und 2007 eine Empfehlung der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) und der Bundestierärztekammer (BTK) als Hilfe für Tierärzte bei der röntgenologischen Untersuchung und Befundung von lahmfreien, warmblütigen Reitpferden ab dem Alter von drei Jahren im Rahmen der Kaufuntersuchung dar. Er darf nicht im Rahmen der Diagnostik und nicht zum Zwecke der Zuchtauswahl verwendet werden und der Missbrauch soll eingeschränkt werden. Die Röntgenkommission ist vom Konzept der bisherigen Leitfäden erheblich abgewichen. Sie hat die Zahl der Standardprojektionen erhöht und verschiedene Befunde wegen fehlender Evidenz ganz aus dem Katalog herausgenommen. Die überhöhte Erwartungshaltung der Auftraggeber von Kaufuntersuchungen steht in deutlichem Widerspruch zu den prognostischen Möglichkeiten der Pferdemedizin. Das hat zu einer fehlerhaften Überbewertung der röntgenologischen gegenüber der klinischen Untersuchung geführt. Auch deshalb wurde auf die schulnotenähnliche Klassifizierung und die Risikoschätzung mit Prozentangaben verzichtet. Röntgenbilder mit normaler Röntgenanatomie oder Formvarianten werden mit "o.b.B" bezeichnet. Im Röntgen-Leitfaden (2018) sind ausschließlich Röntgenbefunde mit Abweichungen von der normalen Röntgenanatomie aufgelistet. Es wird eine klare Trennlinie gezogen zwischen Röntgenbefunden, bei denen ein Risiko, eine Lahmheit zu verursachen, nicht zuverlässig eingeschätzt werden kann und Röntgenbefunden, für die ein solches Risiko besteht. Am Strahlbein und an den kleinen Sprunggelenken können die Summe von nicht sicher risikobehafteten Einzelbefunden und der Gesamteindruck dennoch zu einer Einordnung in die Kategorie Risiko führen. Unklare, undeutliche oder verdächtige Befunde auf den Standardaufnahmen müssen als solche mitgeteilt werden. Sie können nur mit weiterführenden, gesondert zu beauftragenden, Untersuchungen abgeklärt werden. Ihre Bewertung erfolgt außerhalb der Kaufuntersuchung, da sie eine tiermedizinische Dienstleistung darstellt. Allenfalls die Standarduntersuchungen können vom Werkvertragsrecht umfasst sein. Schlüsselwörter: Röntgen-Leitfaden (2018), Priorität der klinischen Untersuchung, Standardaufnahmen, weiterführende Aufnahmen, Dienstvertrag/Werkvertrag, Befunderhebung, Befundbewertung, Juristischer Mangeltatbestand, keine Prognosefähigkeit
A comment about the German Equine Radiology GuidelinesThe radiographic guidelines from the year 2018 are an advancement of the previous versions from the years 1993, 2002, and 2007 as a recommendation by the German Equine Veterinary Association (GEVA, Gesellschaft für Pferdemedizin, gpm) and the Bundestierärztekammer (BTK). These guidelines may assist veterinarians in the context of prepurchase examinations with the radiological examination and interpretation of sound Warmblood horses above the age of three years. These guidelines should not be used for lameness examinations or as breeding criteria. In this edition, the radiological committee majorly changed the ...