Zunächst soll der Sinn und Zweck der Ad-hoc-Publizität erläutert werden, um eine Argumentationsgrundlage für die Auslegung der MAR herauszuarbeiten. Dabei muss zunächst auf die Ziele des Kapitalmarktrechts und speziell der MAR sowie die der MAR zu entnehmenden Modelle eingegangen werden, mit welcher ihre Ziele erreicht werden sollen. Dies setzt eine kurze Darstellung der Aufgaben und Funktionsweisen des Kapitalmarkts voraus.Aufgabe des Kapitalmarkts ist es, Kapital zu lenken und damit die Förderung realer Investitionen, konkret die Umwandlung von Finanz-in Sachkapital durch Investition in Unternehmungen. 14 Die Ziele des Kapitalmarktrechts sind die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes sowie der Anlegerschutz. 15
Funktionsfähigkeit des KapitalmarktsDer europäische Gesetzgeber geht davon aus, dass funktionierende Kapitalmärkte das wirtschaftliche Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wohlstand in der EU entscheidend fördern und hebt dies als oberstes Ziel der MAR hervor. 16 Ökonomisch betrachtet wird dieses Ziel über den Kapitalmarkt dadurch erreicht, dass zunächst auf dem Primärmarkt das verfügbare Kapital denjenigen Unternehmen als Eigenkapital zufließt, die damit am produktivsten wirtschaften und hierdurch die höchste Rendite Kapitel 1:A.