2016
DOI: 10.1007/s00194-016-0120-3
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Todesfeststellung und Reanimationsabbruch im Notarztdienst

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“…Für den Fall nachfolgender Notfalleinsätze kann man sich darauf beschränken, lediglich anhand von sicheren Todeszeichen den Tod zweifelsfrei festzustellen und die Einsatzbereitschaft wiederherzustellen [8]. In Hamburg ist jedoch nach einem Reanimationsabbruch kein sicheres Todeszeichen zwingend zu dokumentieren, wenn notärztlich eine ausreichend lange Reanimation durchgeführt wurde und Anzeichen eines klinischen Todes vorliegen [9,10]. Dabei besteht der Wunsch nach einer Vereinheitlichung bereits seit 2002 [5,11].…”
Section: Discussionunclassified
“…Für den Fall nachfolgender Notfalleinsätze kann man sich darauf beschränken, lediglich anhand von sicheren Todeszeichen den Tod zweifelsfrei festzustellen und die Einsatzbereitschaft wiederherzustellen [8]. In Hamburg ist jedoch nach einem Reanimationsabbruch kein sicheres Todeszeichen zwingend zu dokumentieren, wenn notärztlich eine ausreichend lange Reanimation durchgeführt wurde und Anzeichen eines klinischen Todes vorliegen [9,10]. Dabei besteht der Wunsch nach einer Vereinheitlichung bereits seit 2002 [5,11].…”
Section: Discussionunclassified