Mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes von 1976 und der Aufnahme der Fächer Naturheilverfahren und Homöopathie in die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) von 1988 wurden verhältnismäßig günstige politische Rahmenbedingungen für die Komplementärmedizin in Deutschland geschaffen. Eine umfassende Integration in den akademischen Betrieb erfolgte jedoch nicht. Denn die Universitäten und der Gesetzgeber zeigten augenscheinlich nur wenig Interesse an komplementärmedizinischen Themen, sodass komplementärmedizinische Forschungsvorhaben und Professuren immer noch nahezu vollständig aus Drittmitteln finanziert werden müssen.Trotz des Erfolgs vieler von privater Hand geförderter Projekte, können diese kaum eine nachhaltige Entwicklung in Gang setzen: Mit den Protagonisten und der Drittmittelfinanzierung verschwinden zumeist auch die geschaffenen institutionellen Strukturen. Obwohl die Nachfrage seitens der Bevölkerung groß ist, strich die Bundesregierung 2002 die Homöopathie als Pflichtfach aus der ÄAppO und schränkte im Zuge der Gesundheitsreform 2004 die Erstattungsfähigkeit von Naturheilmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung stark ein. Zudem etablierte sich in der deutschen Medienlandschaft zunehmend der Trend, unsauber recherchierte, reißerische Artikel gegen die Komplementärmedizin zu publizieren. Beklagenswert erscheint auch die mangelnde Einigkeit der komplementärmedizinischen Szene sowie die Unfähigkeit, basale Datensammlung im klinischen Alltag zu betreiben, um Zahlen vorzulegen, die gegenüber der Politik und der akademischen Welt weitergehende Bemühungen rechtfertigen könnten. Positiv ist hervorzuheben, dass der wissenschaftliche Standard in der komplementärmedizinischen Forschung fast durchgängig hoch ist und dass die aus Drittmitteln geförderten Projekte überzeugende Ergebnisse zeitigen.