“…Dieses Phänomen ist nicht spezifisch für den Lupus vulgaris und kann ebenso bei anderen granulomatösen Entzündungsreaktionen beobachtet werden. Die klinische Diagnose Lupus vulgaris sollte durch einen "Beweis erster Ordnung" [1], also den Erregernachweis untermauert werden. Der histologische Nachweis von säurefesten Stäbchen mittels Kinyoun-Färbung und früher der Ziehl-Neelsen-Färbung gelingt bei dieser erregerarmen Form der Tuberkulose äußerst selten [3].…”