Eingangs des Beitrags wird die These vertreten und belegt, daß die raumordnerischen Abwägungsergebnisse zumeist noch von Wertentscheidungen abgeleitet werden, die aus den 50er/60er Jahren stammen und zum großen Teil überholt sind.Sodann werden die wesentlichen methodischen und inhaltlichen Mängel dargestellt, die bei einer Untersuchung zahlreicher durchgeführter Raumordnungsverfahren (ROV) oder Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) ermittelt wurden.Im Schlußteil des Beitrags werden Vorschläge gemacht, wie künftige Abwägungsentscheidungen problemadäquater und „gerechter“ erfolgen sollten.