2017
DOI: 10.1628/978-3-16-154582-5
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Ungeschriebener Parlamentsvorbehalt und akademische Selbstverwaltungsgarantie

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“…5 Abs. 3 Satz 1 GG radizierte Selbstverwaltungsgarantie im Interesse einer grundrechtsfunktionalen Legitimation und des darauf fußenden Autonomiegewinns Abstriche bei der gesetzlichen Regelungsdichte zugunsten satzungsrechtlicher Konkretisierung erlaubt, bleibt eine Normierung der grundrechtswesentlichen 245 Parameter durch Gesetz -nach allgemeinen Grundsätzen 246 , die sich auch auf die akademische Regelungsgewalt übertragen lassen 247 -unverzichtbar. 248 70 Beschränkt sich eine Kooperation schlicht darauf, innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen einer Hochschule mit Dritten zusammenzuarbeiten, stellen sich in der Regel keine besonderen Probleme.…”
Section: Klare Regelungsstrukturenunclassified
“…5 Abs. 3 Satz 1 GG radizierte Selbstverwaltungsgarantie im Interesse einer grundrechtsfunktionalen Legitimation und des darauf fußenden Autonomiegewinns Abstriche bei der gesetzlichen Regelungsdichte zugunsten satzungsrechtlicher Konkretisierung erlaubt, bleibt eine Normierung der grundrechtswesentlichen 245 Parameter durch Gesetz -nach allgemeinen Grundsätzen 246 , die sich auch auf die akademische Regelungsgewalt übertragen lassen 247 -unverzichtbar. 248 70 Beschränkt sich eine Kooperation schlicht darauf, innerhalb der bestehenden Organisationsstrukturen einer Hochschule mit Dritten zusammenzuarbeiten, stellen sich in der Regel keine besonderen Probleme.…”
Section: Klare Regelungsstrukturenunclassified