Zusammenfassung
Hintergrund
Bei mit einem Cochleaimplantat (CI) versorgten Patient/-innen sollte alle 6 Jahre die Versorgung mit einem neuen Sprachprozessor geprüft werden. Ziel der Analyse ist die Erfassung des subjektiven und audiologischen Nutzens durch die Umversorgung.
Methodik
Das Sprachverstehen und der subjektive Nutzen wurden von 99 Patient/-innen mit dem alten sowie dem neuen Sprachprozessor nach 4‑wöchiger Tragezeit analysiert. Das Sprachverstehen wurde mittels Freiburger Einsilbertest in Ruhe (FBE) bei 65 dB sowie 80 dB und Oldenburger Satztest (OlSa) bei 65 dB Störgeräusch und adaptivem Sprachschallpegel ermittelt. Zur Erfassung der subjektiven Hörbeeinträchtigung wurde der Abbreviated Profile of Hearing Aid Benefit (APHAB), zur Bewertung der subjektiven Zufriedenheit der Audio Processor Satisfaction Questionnaire (APSQ) herangezogen.
Ergebnisse
Die Sprachprozessorumversorgung führte zu einer signifikanten Verbesserung des Sprachverstehens in Ruhe bei 65 dB (mittlere Differenz 8,9 ± 25,9 Prozentpunkte, p < 0,001) und 80 dB (mittlere Differenz 8,1 ± 29,7 Prozentpunkte, p < 0,001) sowie im Störgeräusch (mittlere Differenz 3,2 ± 10,7 dB S/N, Signal-Rausch-Abstand; p = 0,006). Anhand des APHAB konnte eine signifikante Verbesserung (mittlere Differenz 0,07 ± 0,16; p < 0,001) der Hörbeeinträchtigung in allen Hörsituationen nachgewiesen werden. Der APSQ zeigte eine signifikant höhere Zufriedenheit der Patient/-innen mit dem neuen Sprachprozessor (mittlere Differenz: 0,42 ± 1,26; p = 0,006). Bei vergleichender Bewertung des Versorgungsvorteils anhand subjektiver und sprachaudiometrischer Ergebnisse konnte ein Anteil von 35–42 % der Patient/-innen identifiziert werden, welcher subjektiv von der Umversorgung profitierte, jedoch keinen sprachaudiometrisch messbaren Versorgungsvorteil hatte.
Schlussfolgerung
Es zeigte sich eine signifikante Verbesserung des audiologisch messbaren und subjektiv reflektierten Sprachverstehens sowie der Zufriedenheit der Patient/-innen nach Umversorgung. Bei Patient/-innen mit nur geringer Verbesserung des audiologisch messbaren Sprachverstehens sollte zusätzlich der subjektive Nutzen mit validierten Messinstrumenten erfasst werden, um gegenüber den Kostenträgern eine Umversorgung zu begründen.