“…Während sich dies in zahlreichen ausländischen Veröffentlichungen widerspiegelt, in denen die URS als ambulanter Eingriff, in Analgosedierung, in Lokalanästhesie, für Kelchsteine, bei multimorbiden adipösen Patienten, bei Kindern und selbst in der Schwangerschaft untersucht wurde [4,5,6,7,8,22,26,38,39,40], hat die deutsche Gesetzgebung bis zur Einführung der DRGs durch die Finanzierung über die Liegedauer solche Entwicklungen nicht in gleichem Maße gefördert. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass es zur URS in Analgosedierung nur wenige deutsche Veröffentlichungen gibt.…”