1999
DOI: 10.5771/0934-9200-1999-1-16
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Verschwindet der Rechtsstaat?

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“…An der Kritik, die von jeher gegen den § 145a vorgebracht wird, ist aber festzuhalten: Fraglich ist schon, ob er als Blankettvorschrift überhaupt bestimmt genug ist. 13 Selbst wenn das der Fall ist, bleiben erhebliche Zwei-fel an der Verhältnismäßigkeit, wenn letztlich ein Ungehorsam pönalisiert wird -konsequenterweise müsste das dann ja durch eine unbedingte Freiheitsstrafe geschehen. Deshalb wurde zu Recht immer wieder seine Streichung gefordert, 14 Eine Strafbarkeit stellt im Übrigen auch einen Verstoß gegen Nr.…”
Section: Heraufsetzung Der Strafobergrenze Bei Weisungsverstößenunclassified
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“…An der Kritik, die von jeher gegen den § 145a vorgebracht wird, ist aber festzuhalten: Fraglich ist schon, ob er als Blankettvorschrift überhaupt bestimmt genug ist. 13 Selbst wenn das der Fall ist, bleiben erhebliche Zwei-fel an der Verhältnismäßigkeit, wenn letztlich ein Ungehorsam pönalisiert wird -konsequenterweise müsste das dann ja durch eine unbedingte Freiheitsstrafe geschehen. Deshalb wurde zu Recht immer wieder seine Streichung gefordert, 14 Eine Strafbarkeit stellt im Übrigen auch einen Verstoß gegen Nr.…”
Section: Heraufsetzung Der Strafobergrenze Bei Weisungsverstößenunclassified
“…Dass insgesamt eine Zunahme der Unterbringungen nach § § 63, 64 zu verzeichnen ist (und von einer entsprechenden Zunahme auch der Aussetzungen in diesem Bereich auszugehen ist), berichten Praktiker übereinstimmend. 2 Gemeinhin wird beklagt, 3 dass über die Führungsaufsicht, insbesondere über ihre Klientel und die Rückfälligkeit, wenig sichere (aktuelle) Erkenntnisse zur Verfügung stünden. Inzwischen gibt es aber eine aufschlussreiche Untersuchung zur Unterstellungspraxis und Legalbewährung anhand von Bundeszentralregisterdaten, die sich auf das Basisjahr 1994 bezieht.…”
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