“…An der Kritik, die von jeher gegen den § 145a vorgebracht wird, ist aber festzuhalten: Fraglich ist schon, ob er als Blankettvorschrift überhaupt bestimmt genug ist. 13 Selbst wenn das der Fall ist, bleiben erhebliche Zwei-fel an der Verhältnismäßigkeit, wenn letztlich ein Ungehorsam pönalisiert wird -konsequenterweise müsste das dann ja durch eine unbedingte Freiheitsstrafe geschehen. Deshalb wurde zu Recht immer wieder seine Streichung gefordert, 14 Eine Strafbarkeit stellt im Übrigen auch einen Verstoß gegen Nr.…”