ZusammenfassungIn dem Beitrag wird auf Basis von Daten der Studie „Muslimisches Leben in Deutschland 2020 (MLD 2020)“ untersucht, inwieweit der Einsatz namensbasierter (onomastischer) Verfahren bei der Ziehung einer Zufallsstichprobe von Muslim*innen mit Migrationshintergrund aus muslimisch geprägten Ländern sinnvoll ist. Die Analysen verdeutlichen, dass die Zielgruppe onomastisch gut eingegrenzt werden kann. Bei 94 % der Personen, bei denen die onomastische Zuordnung einen Migrationshintergrund aus einem muslimischen geprägten Land vermuten lässt, trifft dies zu. Von Nachteil ist, dass die Religionszugehörigkeit nicht erkannt wird. Der Anteil der muslimischen Religionsangehörigen unter den Personen aus muslimisch geprägten Herkunftsländern ist mit 80 % jedoch relativ hoch, so dass der Befragungsaufwand deutlich reduziert werden kann. Eine weitere Schwierigkeit bei Umsetzung eines geschichteten Stichprobenkonzepts besteht darin, dass sich die Namen verschiedener muslimisch geprägter Herkunftsländer nur schwer voneinander abgrenzen lassen.