2020
DOI: 10.1007/s00194-020-00388-y
|View full text |Cite
|
Sign up to set email alerts
|

Violence against women—an evaluation of 7 years of the outpatient clinic for victims of violence at the Greifswald Institute for Forensic Medicine (2011–2017)

Abstract: ZusammenfassungDie körperliche Untersuchung gewaltbetroffener, lebender Personen, aber auch in Fällen von Selbstbeschädigung, gehört zur täglichen Routine der rechtsmedizinischen Institute. Gleichwohl sind auch Ärzte anderer Fachrichtungen mit Opfern von fremder Gewalt konfrontiert. Die vorliegende Studie soll die Bedeutung einer gerichtsfesten Befunddokumentation bei Betroffenen häuslicher Gewalt außerhalb eines Strafverfahrens unterstreichen. In einer retrospektiven Querschnittsstudie wurden die Daten aus de… Show more

Help me understand this report

Search citation statements

Order By: Relevance

Paper Sections

Select...
1

Citation Types

0
0
0
1

Year Published

2021
2021
2023
2023

Publication Types

Select...
5

Relationship

0
5

Authors

Journals

citations
Cited by 7 publications
(1 citation statement)
references
References 14 publications
0
0
0
1
Order By: Relevance
“…Vor allem in Fällen häuslicher und sexualisierter Gewalt besteht jedoch bekanntermaßen eine hohe Hemmschwelle, unmittelbar nach dem Vorfall eine Strafanzeige zu erstatten. Nicht selten stellen sich Gewaltbetroffene, speziell Frauen im Kontext häuslicher oder sexualisierter Gewalt, in einer ärztli-Originalien chen Praxis oder in einer Klinik vor, ohne über ihre Gewalterfahrungen zu sprechen oder zu diesem Zeitpunkt eine Strafanzeige erstatten zu wollen [2,9,13]. Im Falle einer späteren Strafanzeige stehen dann oftmals keine objektiven und den Ansprüchen an eine gerichtsverwertbare Beweissicherung genügenden Befunde zur Verfügung [14].…”
Section: Hintergrundunclassified
“…Vor allem in Fällen häuslicher und sexualisierter Gewalt besteht jedoch bekanntermaßen eine hohe Hemmschwelle, unmittelbar nach dem Vorfall eine Strafanzeige zu erstatten. Nicht selten stellen sich Gewaltbetroffene, speziell Frauen im Kontext häuslicher oder sexualisierter Gewalt, in einer ärztli-Originalien chen Praxis oder in einer Klinik vor, ohne über ihre Gewalterfahrungen zu sprechen oder zu diesem Zeitpunkt eine Strafanzeige erstatten zu wollen [2,9,13]. Im Falle einer späteren Strafanzeige stehen dann oftmals keine objektiven und den Ansprüchen an eine gerichtsverwertbare Beweissicherung genügenden Befunde zur Verfügung [14].…”
Section: Hintergrundunclassified