2010
DOI: 10.1007/s00101-010-1796-5
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Voraussetzungen und Grenzen der telefonischen Aufklärung

Abstract: Die bislang noch nicht höchstrich-terlich geklärte Frage, ob das für eine ordnungsgemäße Risikoaufklä-rung notwendige "vertrauensvolle Gespräch" zwischen Arzt und Patient auch telefonisch geführt werden kann, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner Entscheidung vom 15.06.2010 (Az. VI ZR 204/09) im Grundsatz bejaht, allerdings auf "einfach gelagerte Fälle" beschränkt und davon abhängig gemacht, dass "der Patient damit einverstanden ist". In der Entscheidung wird zudem thematisiert, ob bei minderjährigen Patie… Show more

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“…Hierfür kommen ausschließlich Patientinnen und Patienten in Frage, die sich einem niedrig-komplexen Routineeingriff unterziehen, die erforderlichen technischen Möglichkeiten besitzen sowie kognitiv in der Lage und mit dem Verfahren einverstanden sind E10 . Die novellierte Musterberufsordnung bietet die Möglichkeit einer ausschließlichen Fernbehandlung [ 32 , 33 ]. In der Gesetzesbegründung zum Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG; BT-Drucks.…”
Section: A Allgemeine Prinzipienunclassified
“…Hierfür kommen ausschließlich Patientinnen und Patienten in Frage, die sich einem niedrig-komplexen Routineeingriff unterziehen, die erforderlichen technischen Möglichkeiten besitzen sowie kognitiv in der Lage und mit dem Verfahren einverstanden sind E10 . Die novellierte Musterberufsordnung bietet die Möglichkeit einer ausschließlichen Fernbehandlung [ 32 , 33 ]. In der Gesetzesbegründung zum Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG; BT-Drucks.…”
Section: A Allgemeine Prinzipienunclassified