“…Dies ist kein neues Phänomen, sondern historisch als eine Wir kung des Beutelsbacher Konsens zu beschreiben, die ihm von Anfang an eingeschrieben war (Nonnenmacher, 2011). Ob wohl vielfach gegen eine solche Lesart des Beutelsbacher Kon sens protestiert und diese auch argumentativ angegriffen wurde (Besand, 2020;Lösch, 2020;Reinhardt, 2019;Overwien, 2019b), ist sie doch wirkmächtig, was die noch recht über schaubare empirische Studienlage zeigt (Oberle et al, 2018;Heil, 2020). So wurde in der Diskussion beispielsweise darauf verwiesen, der Beutelsbacher Konsens ziele auf Kontroversität, nicht auf Neutralität (Engartner, 2020, S. 12) und rechtliche Analysen haben die Neutralitätsforderung in Zweifel gezogen (Hufen, 2019;Wrase, 2020).…”