Religion — Staat — Politik 2003
DOI: 10.1007/978-3-322-91612-9_2
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„Wir haben nun keine Tradition des säkularen Textes“: Religion, Politik und ihre Kompetenzen in der politischen Kultur Österreichs

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“…In diesem Zusammenhang ist jedoch zu erwähnen, dass, obwohl der ›Gleich-heitssatz‹ für die anerkannten Religionsgesellschaften gilt (ebd. : 112), die katholische Kirche auf Grund historischer und politischer Kirche-Staat-Beziehungen sowie der Tatsache, dass die Mehrheit der Österreicher und Österreicherinnen sich zum katholischen Glauben bekennt, eine dominante Stellung in der Öffentlichkeit einnimmt (Suppanz 2003). So schreibt zum Beispiel das ›Re-ligionsunterrichtsgesetz‹ von 1962 14 in § 2b vor, dass in allen Klassenzimmern öffentlicher Schulen vom Schulerhalter ein Kreuz angebracht werden muss, wenn die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler einer christlichen Religion angehört (Potz/Schinkele 2005: 121).…”
Section: Das An T I Disk R Im I Nie Rungs Reg Im E a Ls Verpas Ste M öGlich Keit Zur Fö Rder Ung Von Part Izipat Io Nscha Ncenunclassified
“…In diesem Zusammenhang ist jedoch zu erwähnen, dass, obwohl der ›Gleich-heitssatz‹ für die anerkannten Religionsgesellschaften gilt (ebd. : 112), die katholische Kirche auf Grund historischer und politischer Kirche-Staat-Beziehungen sowie der Tatsache, dass die Mehrheit der Österreicher und Österreicherinnen sich zum katholischen Glauben bekennt, eine dominante Stellung in der Öffentlichkeit einnimmt (Suppanz 2003). So schreibt zum Beispiel das ›Re-ligionsunterrichtsgesetz‹ von 1962 14 in § 2b vor, dass in allen Klassenzimmern öffentlicher Schulen vom Schulerhalter ein Kreuz angebracht werden muss, wenn die Mehrheit der Schülerinnen und Schüler einer christlichen Religion angehört (Potz/Schinkele 2005: 121).…”
Section: Das An T I Disk R Im I Nie Rungs Reg Im E a Ls Verpas Ste M öGlich Keit Zur Fö Rder Ung Von Part Izipat Io Nscha Ncenunclassified