ZusammenfassungAkzidentelle Verletzungen mit einer Kettensäge betreffen oftmals den Oberschenkel, den Kopf und die Finger. Verletzungen des Unterschenkels sind vergleichsweise seltener. Im Rahmen einer rechtsmedizinischen Beurteilung derartiger Vorfälle ist neben der unmittelbaren, tatsächlichen Verletzungsbeurteilung v. a. die Rekonstruktion des Tathergangs essenziell. Es gilt hier, besonders die Vortäuschung eines Unfalls und somit eine Selbstbeibringung auszuschließen bzw. zu bestätigen.Ausgehend von einem Fallbeispiel werden in der vorliegenden Arbeit die rechtsmedizinischen und wundmorphologischen Aspekte von Verletzungen mit einer Kettensäge analysiert und im Rahmen von experimentellen Vergleichsversuchen mit dem Verletzungsbild durch ein Messer und eine Glasscherbe verglichen.Mit einer Stihl-MSA-160C-Motorsäge wurden an einer Schweinekeule mehrere Schnitte gesetzt und diese hinsichtlich ihrer Morphologie Vergleichsschnitten eines Küchenmessers und einer Glasscherbe gegenübergestellt.Anhand spezifischer Wundmerkmale, der Schnittführung sowie der Überwindung des Sicherheitsschalters bei entsprechender Griffhaltung der Säge konnte im aktuellen Fall die Verletzung zweifelsfrei einem Unfallgeschehen zugeordnet werden.