ZusammenfassungDie Fragen, die mit der Unterscheidung zwischen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sowohl bei der Begutachtung wie auch in der gerichtlichen Urteilsfindung verbunden sind, werden in der Literatur nur wenig behandelt, obwohl sich daraus erhebliche Konsequenzen ergeben können. Insbesondere bei Wahn gibt es Unsicherheiten, die immer wieder zu Urteilsaufhebungen wegen gutachterlicher oder richterlicher Argumentationsmängel führen. In dieser Arbeit werden die konzeptionellen Grundlagen wie auch die Implikationen für das praktische Vorgehen bei der Schuldfähigkeitsprüfung systematisch dargestellt und an prototypischen Fällen aus dem Spektrum der Wahnerkrankungen exemplifiziert. Mit dem dabei favorisierten, sehr engen Verständnis von Einsichtsfähigkeit korrespondiert eine Auffächerung der Steuerungsfähigkeit in ihre motivationalen und exekutiven Anteile.