“…Durch die Föderalismusreform, die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes 2 und die Etablierung landesspezifischer Hochschulgesetze wurden Hochschulen in ihrer Autonomie und Eigenverantwortlichkeit gestärkt, insbesondere beim Personalmanagement (LHG M-V §12; MBWK-MV, 2010). Zugleich treten sie in einen intensiveren Wettbewerb um Studierende und damit um finanzielle Mittel, was zur Differenzierung, Diversifizierung und Profilierung der Hochschulen führen soll (GARBADE, GERLOF & SCHIWEK, 2008;HÜTHER et al, 2011). Hierfür bedarf es Dozentinnen und Dozenten, die ihre Studierenden optimal auf eine spätere berufliche Praxis vorbereiten und ihre Hochschulen im Wettbewerb unterstützen.…”