ZusammenfassungBei der Obduktion von erhängt aufgefundenen Personen kommt dem Nachweis der Vitalität des Hängens und dem Ausschluss der Beteiligung von dritter Hand eine besondere Bedeutung zu. Jedoch kann es in einigen Fällen durch die Position des Leichnams zu postmortalen Befunden kommen, die für die Obduzenten erschwert zu interpretieren sein können. So sind in der Literatur seltene Fälle von rektaler Blutstauung mit Schleimhauteinrissen beschrieben, die als Folgen sexueller Handlungen fehlinterpretiert werden können.Es wird über zwei Fälle von jungen Männern berichtet, die jeweils in sitzender Position an einer Türklinke erhängt aufgefunden wurden. Sowohl bei der polizeilichen als auch der rechtsmedizinischen Leichenschau fielen rektale Blutantragungen und Befunde auf, die zunächst an eine möglicherweise auch gewaltsame anale Penetration denken ließen.Bei den durchgeführten gerichtlichen Sektionen konnte dann festgestellt werden, dass diese Befunde durch eine ausgeprägte rektale Blutstauung hervorgerufen wurden. Zusätzlich zeigten sich bei einem Leichnam Einblutungen der Dünndarmwand und eines Hodens.Es werden sowohl die makroskopischen als auch die histologischen Befunde vorgestellt und in Zusammenschau mit der Auffindesituation und den bereits in der Literatur beschriebenen Fällen diskutiert.
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