Zusammenfassung
Hintergrund und Fragestellung
Die Psychotherapiestrukturreform im Jahr 2017 verfolgte u. a. das Ziel, die Wartezeiten auf Psychotherapien zu verringern. Diese Studie ging der Frage nach, ob dieses Ziel erreicht wurde.
Methoden
Psychotherapiepraxen aus 7 Bundesländern entnahmen ihren Akten die Daten für Erstkontakt, Erstgespräch und Behandlungsbeginn. Der Vergleich der Wartezeiten auf ein Erstgespräch und auf den Beginn der Behandlung vor vs. nach der Reform erfolgte mithilfe von Kaplan-Meier-Kurven und stratifizierten Log-Rank-Tests.
Ergebnis
Akten von 1548 Patienten aus 9 Praxen wurden ausgewertet. Die durchschnittliche Wartezeit auf ein Erstgespräch lag sowohl vor als auch nach der Reform bei 3 Wochen (p = 0,20). Die Zeit zwischen der Anmeldung und dem Behandlungsbeginn erhöhte sich von durchschnittlich 18 auf 20 Wochen, wobei nach der Reform v. a. die sehr kurzen Wartezeiten (<10 Wochen) abnahmen (p = 0,0004).
Diskussion
Die in den Praxen dokumentierten Daten liefern keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Wartezeit auf Erstgespräche bei Psychotherapeuten verkürzt hat. Das Warten auf einen Psychotherapieplatz scheint insgesamt etwas länger geworden zu sein, sodass in dieser Hinsicht keine Verbesserung der Versorgung durch die Reform festgestellt werden konnte.
Zusammenfassung
Hintergrund und Zielsetzung Die Abschaffung und Ersetzung des
gegenwärtigen Antrags- und Gutachterverfahren wurden 2019 vom
Gesetzgeber beschlossen. Die vorliegende Studie untersuchte, was
Psychotherapeut*innen über dieses Vorhaben denken.
Methoden Niedergelassene Psychotherapeut*innen wurden in
leitfadengestützten Interviews hinsichtlich ihrer Erfahrungen und
Einstellungen zur psychotherapeutischen Versorgungssituation in Deutschland
befragt. Aussagen zum Gutachterverfahren wurden mittels qualitativer
Inhaltsanalyse ausgewertet. Meinungen zum Gutachterverfahren wurden
klassifiziert und mit dem Therapieverfahren sowie dem Altersschwerpunkt
verglichen.
Ergebnisse Von 41 Befragten äußerten sich 27 hinsichtlich
des Gutachterverfahrens. Aus deren Aussagen ergaben sich folgende Themen:
Wertschätzung aber auch Bemängelung der
Qualitätssicherung durch das Gutachterverfahren, Sorge vor einem
künftigen Verlust an wirtschaftlicher und behandlungsbezogener
Sicherheit, Wahrnehmung der Berichtspflicht als Infragestellung der Kompetenz,
Missbilligung der schlechten Vergütung, Zusammenhang zwischen
persönlicher Einstellung zum Gutachterverfahren und Sorgfalt bei der
Berichtanfertigung sowie Kritik an der Intransparenz der Gesetzesinitiative.
Psychodynamische Psychotherapeut*innen wollten das Gutachterverfahren
häufiger beibehalten als Verhaltenstherapeut*innen, Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeut*innen häufiger als Psychologische
Psychotherapeut*innen.
Diskussion Psychotherapeut*innen erleben die Reformierung als
Vorgang mit großem Einfluss auf ihre Behandlungspraxis und
psychotherapeutische Identität. Um sowohl die Akzeptanz als auch die
Qualität künftiger Qualitätssicherungsverfahren zu
verbessern, sollten Psychotherapeut*innen aktiv an deren Entwicklung
teilhaben.
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