Dieser Beitrag beleuchtet den Umgang mit Studierendenanliegen iwS an Fachhochschul-Studiengängen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Zuständigkeiten der beteiligten "Stakeholder" im Fachhochschulwesen und deren Interaktion gelegt. Im Zentrum stehen die Rollen der Studiengangsleitung, des Fachhochschul-Kollegiums sowie der Studierendenvertretung. Diese Stakeholder sind maßgeblich beteiligt an der Qualitätssicherung der Lehre an Fachhochschul-Studiengängen. Das Fachhochschulstudiengesetz (FHStG) wurde durch das Qualitätssicherungsrahmengesetz (QSRG)* umfassend novelliert; dadurch ergeben sich auch Änderungen in bezug auf den Umgang mit Studierendenanliegen. Dieser Beitrag stellt die neue Rechtslage nach dem QSRG dar. Abschließend wird thematisiert, inwieweit die im Fachhochschul-Recht grundgelegten Verfahren und die Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Personen und Organen den Erfordernissen einer effizienten und effektiven Behandlung der Studierendenanliegen entsprechen. Deskriptoren: Aufnahmeverfahren · Autonomie · Beschwerde(management) · Curriculum · Erhalter · Fachhochschul-Kollegium · Fachhochschul-Studiengang · Jahrgangsvertretung · Kollegium · Lehr-und Prüfungs-betrieb · Lehrveranstaltungsevaluierung · Prüfungsord-nung · Ombudsstelle · Qualitätskultur · Qualitätsma-nagement · Qualitätssicherung · Studiengangsleitung · Studierendenanliegen · Studierende · Studierendenvertretung · Studienrecht · Zuständigkeit Normen: FHStG: § § 2, 3, 4, 5, 8, 10, 11, 12, 22, 27 · HS-QSG: § § 3 ff, 22, 23, 31
EinleitungFachhochschul-Studiengänge wurden vor knapp zwei Jahrzehnten in Österreich etabliert, um Studierenden eine wissenschaftlich fundierte Berufsausbildung auf Hochschulniveau zu ver-
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