Die Europäische Gemeinschaft nimmt unter den Formen zwischenstaatlicher Zusammenarbeit eine Sonderstellung ein. Diese Sonderstellung ergibt sich insbesondere aus ihrem supranationalen Charakter und sie zeigt sich nicht zuletzt auch an der Eigenart des von ihr geschaffenen Rechts.Das Gemeinschaftsrecht beansprucht Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten und setzt sich im Kollisionsfalle gegenüber dem nationalen Recht durch; es lässt nationales Recht dabei zwar nicht ungültig werden, verhindert aber dessen Anwendung, soweit die Kollision reicht. Aufgrund der unmittelbaren Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts kann sich der Einzelne vor Behörden und Gerichten auf Gemeinschaftsrecht berufen und die Behörden und die Gerichte sind berechtigt -aber auch verpflichtet -Gemeinschaftsrecht anzuwenden.Vorrang und unmittelbare Anwendbarkeit gehören zu den wichtigsten Rechtsgrundsätzen des Gemeinschaftsrechts. Sie haben starke Wurzeln, indem sie auf die berühmten Urteile Costa/E.N.E.L. 1 und Van Gend & Loos 2 des Europäischen Gerichtshofes aus den sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts zurückgehen. Diese Grundsätze, oder auch "Verfassungs"-Prinzipien, sind seither fester Bestandteil des Gemeinschaftsrechts und bestimmen das Verhältnis des nationalen Rechts zum Gemeinschaftsrecht. Sie gehören zum acquis communautaire, den alle seither beigetretenen Mitgliedstaaten übernommen haben. Im Folgenden möchte ich auf beide Grundsätze etwas näher eingehen.
ZusammenfassungMeine Damen und Herren, ich begrüße Sie alle ganz herzlich, die Alten, die Älteren und die demnächst Alten – sind alle dabei. Und diese Begrifflichkeit macht vielmehr deutlich, wir haben da noch was zu klären untereinander. Die 17-jährigen Jungs, die wollen unbedingt bei den Senioren Fußball spielen, weil Senioren sind die Vollwertigen.
ZusammenfassungIn diesem Beitrag soll es ausdrücklich um das zivilgesellschaftliche Engagement gehen. Dieses ist ein wichtiger Teil des Lebens, nicht weniger wichtig als das Berufsleben, aber anders. Es ist nicht randständig. Es ist nicht beliebiges Beiwerk. Es ist nicht schrumpfend, jedenfalls sollte es das nicht sein. Es gewinnt eher an Gewicht, wenn der Anteil des beruflichen Lebens auch infolge der wachsenden individuellen Lebenserwartung abnimmt. Es macht jedenfalls Sinn, sich die Rolle des freiwilligen Engagements in unserem Leben, in unseren Gesellschaften und in unseren Demokratien immer einmal wieder bewusst zu machen und dies nicht dem blanken Zufall zu überlassen.
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