Zugleich eine Besprechung des BGH-Urteils vom 3. 4. 1996 -VIIIZR 51/95" I. Die Entscheidung als Prüfstein für die Brauchbarkeit der Rechtsordnung Die Entscheidung ist bedeutsam. Ebenso bemerkenswert ist die Einmütigkeit, mit der das Urteil im bisherigen Schrifttum begrüßt wurde 1 . In der Tat liegt es auf der Linie der bisherigen Behandlung der Käuferrechte nach einer Vertragsverletzung des Verkäufers bei Kaufverträgen, die dem sogenannten UN-Kaufrecht oder CISG unterfallen 2 , wobei als Beispiel neuere Rechtsprechung zur objektiven Vertragsmäßigkeit der Ware (Art. 35 Abs. 2 lit. a CISG) herangezogen werden kann. Dennoch ist die im Entstehen begriffene h. M. zu diesen Fragen noch einmal daraufhin zu überdenken, ob sie nicht für Verträge, die auf einem "Käufermarkt" abgeschlossen werden, zur Abdingung der Geltung des CISG und zur Wahl einer nationalen Rechtsordnung anregt, die nach Art. 6 CISG möglich ist, was aber rechtspolitisch um der Rechtsvereinheidichung willen zu bedauern wäre. Im einzelnen sind die folgenden Punkte zu bedenken. das schließt jedoch nicht aus, daß nationale Vorschriften, die eine Anfechtung wegen Irrtums über Eigenschaften der Sache oder über die Leistungsfähigkeit des Vertragspartners zulassen, durch die Anwendung des CISG ausgeschlossen sind, dazu im einzelnen v. Caemmerer/Schlechtriem/He/ber, Art. 4 Rdn. 13; Staudinger/Afagnus, Art. 4 Rdn. 48. 6 Dagegen Koch, aaO (Fn. 1); dafür aber Heilmann, Mängelgewährleistung im UN-Kaufrecht, 1994, S. 145f; v. Caemmerer/Schlechtriem/Hi/ber, Art. 45 Rdn. 55 f. 7 Piltz, Internationales Kauf recht, §5 Rdn. 26; v. Caemmerer/Schlechtriem/Sc/Jwenzer, Art. 35 Rdn. 10; Herber/Czenvenfra, Internationales Kaufrecht, Art. 35 Rdn. 2; Staudinger/Ma0m/s, Art. 35 Rdn. 9. 8 Neumayer, RIW 1994,105. 9 Bianca/Bpnell/a/anca, Art. 35 Anm. 2.4. 10 Neumayer, aaO (Fn. 8). 11 Ungefähr in diesem Sinne Staudinger/Magm/s, aaO (Fn. 7). 12 Siehe nur Schlechtriem, aaO (Fn. 1), S. 598. 13 Bedenken hinsichtlich ihrer Praktikabilität bei Koch, aaO (Fn.2); Staudinger/Magnus, Art. 25 Rdn. 3; Enderiein-Maskow/S(ro/7tec/i, Internationales Kauf recht, 1991, Art. 25, Anm. 2.4. 14 Schlechtriem, Kurzkommentar zu OLG Frankfurt, NJW 1992. 635, EWiR Art. 25 CISG 1/92. 15 Ebenso bereits OLG Frankfurt in der Berufungsinstanz, EuZW 1994, 255; zust. Piltz. aaO (Fn. 1), S. 448; Schlechtriem, aaO (Fn. 1). 16 Koch, aaO (Fn. 1), S. 687. 17 AaO(Fn. 14). 18 So Schlechtriem, aaO (Fn. 1). 19 Siehe dazu v. Caemmerer/Schlechtriem, Art. 25 Rdn. 2m. Nachw. aus der Entstehungsgeschichte.